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Ratgeber · Vor dem Umzug

Krankenversicherung beim Auswandern: womit du anfangen solltest

Fang mit deiner Lage an, nicht mit dem Tarif. Drei Fragen sortieren sie: Wie lange bleibst du, wer zieht mit, und wie lebst und arbeitest du dort? Daraus ergeben sich vier Koordinaten für deinen Plan. Erst danach vergleichst du Angebote, und gekündigt oder abgemeldet wird erst, wenn der neue Schutz steht.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO) · Stand:

Prüfpunkte
  1. Lage sortieren
  2. Heutigen Vertrag klären
  3. Neuen Schutz auswählen
  4. Antrag stellen, Zusage abwarten
  5. Erst dann kündigen oder abmelden

Schritt 1

Drei Fragen, die deine Lage sortieren

Bevor du über Tarife sprichst, sortierst du deine Lage. Dafür reichen drei Fragen.

  1. Wie lange planst du zu bleiben, und ist eine Rückkehr denkbar?

    Davon hängt ab, ob es um eine Reise, einen Umzug oder eine Etappe geht, und ob der Rückweg in deinen Plan gehört.

  2. Wer zieht mit?

    Jede Person bringt eigene Fragen mit. Mehr dazu unter Krankenversicherung für Familien im Ausland.

  3. Wie lebst und arbeitest du dort: angestellt, entsandt, selbstständig, als Investor oder als Privatier?

    Davon hängt ab, wer dich versichert und wer sich um den Vertrag kümmert. Mehr dazu unter Krankenversicherung bei Entsendung.

Beispiel, frei erfunden: Zwei Menschen sagen „Ich gehe ins Ausland“. Die eine plant drei Jahre in einem Land weit weg und zieht danach vielleicht weiter. Der andere verbringt zwei Winter im Süden und ist im Sommer wieder in Deutschland. Beide brauchen ganz andere Antworten. Was für dich passt, hängt davon ab, wie und wo du lebst.

Ob dein Lebensmittelpunkt ins Ausland wandert, hängt von den tatsächlichen Umständen ab. Einen Wohnsitz hat, wer sich an einem Ort ständig niederlässt, und das kann an mehreren Orten gleichzeitig der Fall sein (§ 7 BGB).

Schritt 2

Die vier Koordinaten deines Plans

Aus deinen drei Antworten ergeben sich vier Koordinaten. Jeder Plan für deine Krankenversicherung im Ausland muss sie beantworten.

KoordinateDeine FrageWo die Antwort stehtMehr dazu
LebensmittelpunktWo lebst du in zwölf Monaten? Bleibst du an einem Ort, oder pendelst du zwischen Ländern?Deine Planung und deine WohnsituationMehrere Länder und Pendeln
GeltungsbereichWo soll der Schutz gelten: nur im Zielland, in einer Region oder weltweit, mit oder ohne USA? Wo willst du im Ernstfall behandelt werden?Tarifbedingungen zum GeltungsbereichReise, international oder lokal
EigenanteilWas trägst du selbst? Welcher Selbstbehalt passt zu deinem Budget?Tarifbedingungen, AbrechnungsregelnWas die Kosten beeinflusst
RückwegWas passiert mit deinem Schutz, wenn du nach Deutschland zurückkommst? Diese Frage gehört vor den Umzug, nicht danach.Bedingungen deines heutigen VertragsPKV und Anwartschaft beim Auswandern

Keine dieser Koordinaten ist eine Checkbox. Wie sie zusammenpassen, ergibt sich erst aus deiner Lage und den Bedingungen des Tarifs.

Schritt 3

Dein Fahrplan: die Reihenfolge, in der du vorgehst

Fünf Schritte, damit kein Tag ohne Schutz bleibt. Die Reihenfolge zählt mehr als jeder einzelne Tarif.

  1. Lage sortieren

    Beantworte die drei Fragen von oben und schreib dir fünf Notizen auf: Zielland und Zeitraum, deine Reisen, wer mitkommt, wie du heute versichert bist (gesetzlich, privat oder über den Arbeitgeber) und, falls du angestellt oder entsandt bist, ob ein Arbeitgeber im Zielland eine Versicherung stellt. Gesundheitsdaten gehören nicht auf die Liste.

  2. Heutigen Vertrag klären

    Frag deine Krankenkasse oder deinen Versicherer schriftlich: Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich wegziehe? Bis wann und wie melde ich mich ab oder kündige ich, und welchen Nachweis brauche ich? Was gilt für mitversicherte Angehörige? Welche Fristen laufen? Mehr zur privaten Krankenversicherung: PKV und Anwartschaft beim Auswandern.

  3. Neuen Schutz auswählen

    Kläre die Art des Schutzes (Reise, international oder lokal), die Vorgaben im Zielland, die Leistungen und erst dann die Angebote. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für vorübergehende Reisen gedacht, die meisten Policen decken bis zu 70 Tage. Mehr dazu: Reicht eine Reiseversicherung? und Angebote vergleichen.

  4. Antrag stellen und die schriftliche Zusage abwarten

    Beim Antrag fragt der Versicherer in der Regel nach Gesundheitsangaben. Du musst die dir bekannten Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer fragt (§ 19 VVG). Das Ergebnis kann Annahme, Umfang oder Beitrag beeinflussen. Warte die schriftliche Zusage mit Versicherungsbeginn ab. Mehr dazu: Gesundheitsfragen im Antrag.

  5. Erst dann kündigen oder abmelden

    Kündige oder melde dich erst ab, wenn dein neuer Schutz schriftlich zugesagt ist, und kläre vorher Fristen und Nachweise mit deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer. Plane den Übergang so, dass dein Schutz ab dem ersten Tag geklärt ist. Solange du in Deutschland einen Wohnsitz hast, besteht Versicherungspflicht: Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss in der Regel eine private Krankheitskostenversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 193 Abs. 3 VVG).

    Solange du einen Wohnsitz in Deutschland hast und nicht gesetzlich versichert wirst, wird eine Kündigung nur wirksam, wenn du ohne Unterbrechung bei einem anderen Versicherer versichert bist und dieser neue Vertrag die Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland erfüllt. Nicht jede internationale Krankenversicherung tut das. Einen Wohnsitz in Deutschland kannst du auch dann noch haben, wenn du schon im Ausland lebst, etwa weil du deine Wohnung hier behältst (§ 193 Abs. 3, § 205 Abs. 6 VVG). Wie das im Einzelfall bei einem Wegzug greift, klärst du vorher mit deinem Versicherer.

    Quellen: [7], [6]

Was diese Seite nicht tut

Damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst:

  • Keine Versicherernamen und keine Preise, solange wir sie nicht belegen können.
  • Keine Angstszenarien, nur Fragen und Quellen.
  • Keine individuelle Beratung. Das hier ist allgemeine Information.
  • Keine Werbung für das Auswandern: Die Seite ordnet nur die Krankenversicherung ein, für Menschen, die ohnehin gehen.
  • Keine Frage nach Gesundheitsdaten. Die gehören in den Antrag, nicht in Kommentare, Nachrichten oder die Terminbuchung.

Wer hier schreibt

Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.

Dein Zielland im Überblick

Zu jedem Land: welchen Nachweis du brauchst, wie du ins staatliche System kommst und was du in Deutschland klärst. Mit Quellen.

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Womit fange ich bei der Krankenversicherung an, wenn ich auswandere?

Du fängst mit deiner Lage an, nicht mit dem Tarif. Die Verbraucherzentrale rät, den Krankenversicherungsschutz im Vorfeld des Umzugs zu klären.

Drei Fragen sortieren deine Lage: Wie lange planst du zu bleiben, und ist eine Rückkehr denkbar? Wer zieht mit? Und wie lebst und arbeitest du dort: angestellt, entsandt, selbstständig, als Investor oder als Privatier? Aus den Antworten ergeben sich vier Koordinaten für deinen Plan: Lebensmittelpunkt, Geltungsbereich, Eigenanteil und Rückweg. Erst mit diesem Rahmen lassen sich Angebote sinnvoll vergleichen.

Schreib dir dafür fünf Notizen auf: Zielland und Zeitraum, deine Reisen, wer mitkommt, wie du heute versichert bist und, falls du angestellt oder entsandt bist, ob ein Arbeitgeber im Zielland eine Versicherung stellt. Gesundheitsdaten gehören nicht auf diese Liste.

Quellen: [8]

Quellen

  1. Impressum und Erstinformation, insurance4expats.com
  2. § 7 BGB – Wohnsitz; Begründung und Aufhebung (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 10.10.2026
  3. Stiftung Warentest: Langzeit-Auslandskrankenversicherung im Vergleich – Gut abgesichert auf langen Reisen Datum: 05.05.2026, abgerufen 10.10.2026Der Test betrifft Tarife für lange Reisen, die sich ohne Gesundheitsprüfung abschließen lassen. Er betrifft keine internationale Krankenversicherung zum Auswandern.
  4. § 19 VVG – Anzeigepflicht (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 10.10.2026
  5. PKV-Verband: Ablehnung und Kündigung der PKV ohne Datumsangabe, abgerufen 10.10.2026Beschreibt die deutsche private Krankenversicherung. Internationale Tarife anderer Versicherer können abweichen.
  6. § 193 VVG – Versicherte Person; Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 10.10.2026
  7. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (gesetze-im-internet.de) Gesetzestext, abgerufen 10.10.2026
  8. Verbraucherzentrale: Krankenversicherung im Ausland – Wie lange bin ich geschützt? Stand der Seite: 19.05.2026, abgerufen 10.10.2026

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