Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch; die Grundversicherung schützt bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall, bietet allen Versicherten denselben Leistungsumfang und wird von zugelassenen Versicherern durchgeführt.
Die Prämien der Grundversicherung hängen nicht vom Einkommen ab und unterscheiden sich nach Versicherer, Wohnort und Versicherungsform; an den Behandlungskosten beteiligen sich die Versicherten mit Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag.
Die versicherungspflichtigen Personen können unter den zugelassenen Versicherern frei wählen, und für die Grundversicherung müssen diese sie ohne Rücksicht auf Alter und Gesundheitszustand ohne Vorbehalte und Wartefristen aufnehmen.
Alle Mitglieder einer Familie, Erwachsene wie Kinder, werden einzeln versichert; eine Familienversicherung gibt es nicht.









