Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du wohnst; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.
Die CPR-Nummer erhältst du bei der Gemeinde mit dem EU-Aufenthaltsdokument und einer festen Adresse in Dänemark; die Mindestwohndauer für eine feste Adresse liegt je nach Gemeinde meist bei ein bis drei Monaten.
Wer in Dänemark nicht im Folkeregister eingetragen ist, hat bei vorübergehendem Aufenthalt Anspruch auf Akutbehandlung im Krankenhaus, für die die Region grundsätzlich Zahlung verlangt.
Wer als Bürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz über 18 Jahre alt ist und unmittelbar vor dem Umzug in einem dieser Länder gewohnt hat, muss Udbetaling Danmark Angaben zum bisherigen Krankenversicherungsland machen, damit geklärt wird, welches Land die Behandlungskosten trägt.
| Lage | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
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| Angestellte und Selbstständige | Angestellte und Selbstständige weisen für das Aufenthaltsdokument ihre Tätigkeit nach; die Verordnung verlangt dafür keinen Krankenversicherungsnachweis. | Frag deinen Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag, den du für das Aufenthaltsdokument brauchst. |
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| Investoren ohne eigene Tätigkeit | Ohne Arbeit in Dänemark bleibt der Weg der Nichterwerbstätigen. Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Ob eine Beteiligung als Selbstständigkeit zählt, beurteilt das SIRI im Einzelfall. | Frag das SIRI, wie es deine Lage einordnet. |
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| Privatiers und Rentner | Nichterwerbstätige brauchen ausreichende Mittel, die das SIRI im Einzelfall prüft. Wer ausschließlich eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, legt Udbetaling Danmark Nachweise zum Krankenversicherungsland vor, etwa den S1; den S1 beantragst du beim Träger im Rentenland. | Frag deine Rentenversicherung und Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt. |
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| Familien | Abhängige Familienangehörige, die mit nach Dänemark ziehen, sind im dänischen System mitversichert und erhalten jeweils eine eigene Gesundheitskarte; jedes Familienmitglied beantragt sein EU-Aufenthaltsdokument selbst. | Frag deine Krankenkasse nach der Familienversicherung und dem S1. |
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