Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du wohnst; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.
Für die schwedische Sozialversicherung gilt als in Schweden wohnhaft, wer ins Land kommt und voraussichtlich länger als ein Jahr bleibt, sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen. Wer nach Schweden zieht und mindestens ein Jahr bleiben will, meldet den Umzug in der Regel beim Steueramt (Skatteverket), wird ins Einwohnerregister eingetragen und erhält eine Personennummer; wer kürzer bleibt, wird nicht eingetragen.
Wer in Schweden gemeldet ist, hat nach Angaben der Försäkringskassan Anspruch auf medizinische und zahnärztliche Versorgung zu denselben Bedingungen wie andere Einwohner und zahlt die übliche Patientengebühr im öffentlichen System.
Die Försäkringskassan hat eine eigene Aufgabe. Wer ohne Kinder nach Schweden zieht, kann der Försäkringskassan Angaben melden, etwa um eine EHIC oder eine Leistung zu beantragen; die Försäkringskassan prüft dann, ob du in Schweden versichert bist.
| Lage | Was die Quellen sagen | Das klärst du |
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| Angestellte und Selbstständige | Wer in Schweden angestellt oder selbstständig ist, kann länger als drei Monate ohne Aufenthaltstitel bleiben, und das Gesetz nennt dafür keine Krankenversicherung als Bedingung. | Frag das Skatteverket, ob die geplante Dauer für die Eintragung reicht. |
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| Entsandte | Wer von einem Arbeitgeber aus einem EU-Staat nach Schweden entsandt wird, bleibt in der Regel nach dem Recht des Entsendestaats sozialversichert; die Bescheinigung dafür ist die A1. | Frag deinen Arbeitgeber, ob eine A1 beantragt wird. |
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| Investoren ohne eigene Tätigkeit | Ohne Arbeit in Schweden bleibt der Weg der Nichterwerbstätigen. Für Nichterwerbstätige verlangt das schwedische Ausländergesetz ausreichende Mittel und eine umfassende Krankenversicherung, die in Schweden gilt. Ob eine Beteiligung als Selbstständigkeit zählt, beurteilt das Skatteverket im Einzelfall. | Frag das Skatteverket, wie es deine Lage einordnet. |
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| Privatiers und Rentner | Ein EWR-Bürger, der nicht arbeitet, darf länger als drei Monate bleiben, wenn er ausreichende Mittel für sich und seine Familie hat und eine umfassende Krankenversicherung besitzt, die in Schweden gilt. Wer eine Rente aus einem anderen EU-Land bezieht, beantragt dort den S1 und lässt ihn im Wohnland beim zuständigen Krankenversicherungsträger registrieren; er bescheinigt den Anspruch auf Versorgung im Wohnland. | Frag deine Rentenversicherung und Krankenkasse, ob ein S1 für dich in Frage kommt. |
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| Familien | Ehe- und Lebenspartner, Kinder unter 21 Jahren und unterhaltsabhängige Verwandte eines EWR-Bürgers erhalten in Schweden ein Aufenthaltsrecht, das vom Aufenthaltsrecht des EWR-Bürgers abhängt. | Frag deine Krankenkasse nach der Familienversicherung und dem S1. |
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