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Krankenversicherung beim Auswandern nach Griechenland: die Prüfpunkte

Ob du in Griechenland über deine Arbeit versichert bist oder dich selbst absichern musst, hängt von deinem Status ab.

6 Prüfpunkte13 QuellenStand 12.10.2026

Auf einen Blick

Griechenland in 6 Punkten

Diese Punkte klärst du, bevor du nach Griechenland ziehst. Jede Zeile nennt die Quelle, Stand ist der 12.10.2026.

  1. 01

    Träger

    In Griechenland erbringt die Nationale Organisation für Gesundheitsleistungen (EOPYY) die Sachleistungen bei Krankheit für Versicherte des Einheitlichen Sozialversicherungsträgers (e-EFKA), zu denen Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte und Seeleute gehören.

    Quelle [1], [2]

  2. 02

    Hausarzt und Eigenanteil

    Versicherte wählen einen Hausarzt aus der Liste des örtlichen Primärversorgungsnetzes (PEDY) und können Vertragsärzte der EOPYY aufsuchen; Besuche bei Nichtvertragsärzten werden nicht erstattet.

    Quelle [1]

  3. 03

    Ohne Versicherung

    Nicht versicherte Unionsbürger mit Aufenthaltsdokumenten haben Zugang zu öffentlichen Gesundheitsstrukturen.

    Quelle [5], [1]

  4. 04

    Aufenthalt über drei Monate

    Nach Ablauf der ersten drei Monate meldest du dich persönlich bei der Polizei zur Registrierung.

    Quelle [6], [7], [8], [9]

  5. 05

    Nachweis ohne Arbeit

    Wer nicht arbeitet, braucht für einen Aufenthalt über drei Monate vollständigen Krankenversicherungsschutz.

    Quelle [6], [7], [9]

  6. 06

    EHIC

    Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt.

    Quelle [10], [11], [12], [13]

Zum Abhaken

Vor dem Umzug klären

  • Kläre deinen Status: arbeiten in Griechenland, Entsendung, Rente oder keine Tätigkeit.
  • Frag deine Krankenkasse nach EHIC, S1 und dem Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet.
  • Frag e-EFKA, ab wann du Anspruch auf die Sachleistungen hast und ob Versicherungszeiten aus Deutschland zählen.
  • Frag e-EFKA, wie du die AMKA bekommst und wie die Registrierung eines S1 abläuft.
  • Halte das Einreisedatum fest, damit du die Dreimonatsfrist im Blick hast.
  • Frag die zuständige Polizeidienststelle, welche Unterlagen und welchen Krankenversicherungsnachweis sie verlangt.
  • Lass dir bei einer Police Deckungsumfang, Gebiet, Laufzeit und Vollumfänglichkeit schriftlich bestätigen.
  • Plane die Zeit bis zum Beginn des griechischen Schutzes mit einer Übergangsdeckung ein.
  • Kläre, wer in deiner Familie mitversichert wird und wie du das belegst.

Im Detail

Alles zu Griechenland, Schritt für Schritt

Das SystemWie die Krankenversicherung in Griechenland funktioniert

In Griechenland erbringt die Nationale Organisation für Gesundheitsleistungen (EOPYY) die Sachleistungen bei Krankheit für Versicherte des Einheitlichen Sozialversicherungsträgers (e-EFKA), zu denen Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte und Seeleute gehören. Versicherte wählen einen Hausarzt aus der Liste des örtlichen Primärversorgungsnetzes (PEDY) und können Vertragsärzte der EOPYY aufsuchen; Besuche bei Nichtvertragsärzten werden nicht erstattet.

Auch Versicherte tragen einen Eigenanteil, etwa bei Arzneimitteln, bei Untersuchungen in Vertragslaboren und bei Vertragskliniken; in öffentlichen Krankenhäusern fällt für Versicherte keine Zuzahlung zur stationären Behandlung an.

Welche Ärzte in deiner Nähe Verträge mit der EOPYY haben, erfährst du bei e-EFKA und auf den Seiten der EOPYY.

Pflicht und ZugangWann du in Griechenland versichert sein musst oder Zugang bekommst

Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast; die Staatsangehörigkeit zählt nicht.

LebenslageWas die Quellen sagenDas klärst du
Arbeitnehmer und Selbstständige in GriechenlandDer Zugang zu den Sachleistungen bei Krankheit setzt voraus, dass für eine Mindestzahl an Tagen Beiträge gezahlt wurden; ob du als Neuzugezogener sofort Anspruch hast, klärst du bei e-EFKA.Frag deinen Arbeitgeber bzw. e-EFKA, ab wann deine Versicherung beginnt und ob Zeiten aus Deutschland zählen.
EntsandteWer von seinem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird oder als Selbstständiger dort vorübergehend tätig ist, bleibt im bisherigen Land versichert, wenn die Tätigkeit voraussichtlich höchstens 24 Monate dauert.Frag deinen Arbeitgeber, ob die Entsendung die Voraussetzungen erfüllt und welche Bescheinigung er beantragt.
RentnerWer eine Rente nur aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht und im Wohnland keinen Anspruch auf Sachleistungen hat, erhält sie im Wohnland auf Kosten des für die Rente zuständigen Trägers; den S1 beantragt man beim Träger des Rentenlandes.Frag deine Krankenkasse und den Rententräger, wer den S1 ausstellt, und e-EFKA, wie die Registrierung abläuft.
Privatiers und Investoren ohne TätigkeitNicht versicherte Unionsbürger mit Aufenthaltsdokumenten haben nach Art. 33 des Gesetzes 4368/2016 Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsstrukturen; Voraussetzung ist grundsätzlich eine Sozialversicherungsnummer (AMKA). Ob dieser Zugang für dich gilt, klärst du vor dem Umzug bei e-EFKA, denn der Gesetzesartikel wurde später geändert.Kläre, welche Versicherung du für die Registrierung und für die Zeit danach brauchst. Die Quellen kennen keine eigene Regel für Investoren: Entscheidend ist, ob du in Griechenland arbeitest. Einen Weg in das EOPYY-System mit Erstattung beschreiben die gelesenen Quellen für Nichterwerbstätige ohne Rente nicht.
Partner und KinderMitversicherte Angehörige, etwa ein nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen, haben dieselben Ansprüche wie der Versicherte; für das Aufenthaltsrecht folgen Familienangehörige dem Unionsbürger.Kläre, wer in deiner Familie mitversichert wird.

Wer über einen S1 in das griechische System eingebunden ist, braucht eine EU-AMKA; Auskunft zur Registrierung geben e-EFKA und die Abteilung für internationale Beziehungen.

NachweisWann ein Krankenversicherungsnachweis verlangt wird

Wer als Unionsbürger länger als drei Monate in Griechenland bleibt und nicht arbeitet, braucht ausreichende Mittel und einen vollständigen Krankenversicherungsschutz; Arbeitnehmer und Selbstständige weisen stattdessen ihre Tätigkeit nach. Nach Ablauf der ersten drei Monate meldest du dich persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde deines Wohnorts zur Registrierung; die Frist darf nach der Richtlinie nicht kürzer als drei Monate ab Ankunft sein.

Nach dem Verwaltungsportal genügt grundsätzlich jede private oder öffentliche Krankenversicherung, die in Griechenland oder im Ausland abgeschlossen wurde, sofern sie vollumfänglich ist; die EHIC gilt nur dann als vollständiger Schutz, wenn du den Wohnsitz nicht nach Griechenland verlegst. Ob deine Polizeidienststelle deine Versicherung im Einzelfall annimmt, klärst du vor dem Umzug dort.

LebenslageWas die Quellen sagenDas klärst du
Arbeitnehmer und SelbstständigeDas Verwaltungsportal nennt für die Anmeldebescheinigung Tätigkeitsnachweise und macht zur Krankenversicherung keine Angaben.Frag die Dienststelle, welche Unterlagen sie für deine Lage verlangt.
Ohne ErwerbstätigkeitWer nicht arbeitet, braucht für einen Aufenthalt über drei Monate vollständigen Krankenversicherungsschutz.Kläre, welche Versicherung deine Dienststelle als Nachweis annimmt.
OptionenDeine Optionen: örtlich oder international
OptionWas die Quellen sagenDas klärst du
Griechisches System über e-EFKADer Zugang folgt der Versicherung bei e-EFKA (Abschnitt „System“).Frag e-EFKA, ab wann und unter welchen Voraussetzungen du Anspruch auf die Sachleistungen hast.
Bisherige Versicherung über S1Für Rentner und Entsandte nennen die Quellen den S1; Einzelheiten stehen im Abschnitt „Pflicht und Zugang“.Frag deine Krankenkasse, ob für dich ein S1 in Frage kommt.
Private oder internationale PoliceDas Verwaltungsportal nennt private Versicherungen im In- und Ausland als möglichen Nachweis (Abschnitt „Nachweis“).Lass dir bestätigen, dass die Police vollumfänglich ist und in Griechenland gilt, und frag die Dienststelle, ob sie sie annimmt.

Wie sich die Regeln seit dem Stand dieser Seite geändert haben, prüfst du am Tag deines Umzugs bei den Quellen. Mehr zur Police unter internationale Krankenversicherung. Für Partner und Kinder lies Krankenversicherung für Familien im Ausland.

In DeutschlandWas du in Deutschland vor dem Umzug klärst

Bevor du dich in Deutschland abmeldest, klärst du schriftlich, wie es mit deiner jetzigen Versicherung weitergeht. Die Fragen unten gelten für jedes Zielland. Es sind Fragen und keine Rechtsauskunft: Die Antworten stehen in deinen Vertragsunterlagen oder kommen von der Stelle, die du fragst.

Drei Griechenland-Themen klärst du vorab mit deiner Krankenkasse: die EHIC, einen möglichen S1 (Formular für den Anspruch im neuen Wohnland) und den Tag, an dem dein Schutz in Deutschland endet. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.

Wenn du gesetzlich versichert bist: Fragen an deine Krankenkasse

  • Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich mich in Deutschland abmelde, und zu welchem Datum endet sie?
  • Kann ich die Mitgliedschaft ruhen lassen oder später wieder aufnehmen, und unter welchen Bedingungen?
  • Welche Bescheinigung über meine bisherigen Versicherungszeiten bekomme ich, und wie schnell?
  • Was gilt für mitversicherte Familienangehörige: Wer bleibt versichert, wer nicht?
  • Kommt für mich ein S1 in Frage, und wer stellt ihn aus?
  • Bis zu welchem Tag gilt mein Schutz, damit zwischen Deutschland und Griechenland keine Lücke entsteht?

Wenn du privat versichert bist: Fragen an deinen Versicherer

  • Endet mein Vertrag mit dem Umzug, ruht er oder läuft er weiter?
  • Gibt es eine Anwartschaft, und was bleibt dabei erhalten? Frag nach dem Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft und danach, ob bei einer Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
  • Gilt mein Vertrag im Zielland, und für wie lange am Stück?
  • Welche Unterlagen bekomme ich schriftlich, bevor ich kündige?
  • Ist die Police vollumfänglich, und gilt sie in Griechenland für die gesamte Aufenthaltsdauer?
  • Bestätigt der Versicherer das schriftlich, damit ich es bei der Registrierung vorlegen kann?

Kündige keinen Vertrag, bevor schriftlich geklärt ist, was danach gilt. Die Zusammenhänge erklären wir auf den Seiten Krankenversicherung beim Auswandern und PKV und Anwartschaft. Für Familien steht mehr unter Krankenversicherung der Familie im Ausland.

StolpersteineTypische Fehler bei der Krankenversicherung nach Griechenland
  1. EHIC als Dauerlösung

    Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. Frag deine Krankenkasse nach dem Weg für den Wohnsitzwechsel.

  2. Registrierung ohne Versicherungsnachweis planen

    Wer nicht arbeitet, braucht für einen Aufenthalt über drei Monate vollständigen Krankenversicherungsschutz. Kläre vorab, welche Versicherung deine Dienststelle annimmt.

  3. Die Frist für die Registrierung übersehen

    Nach Ablauf der ersten drei Monate meldest du dich persönlich bei der Polizei zur Registrierung. Halte das Einreisedatum fest und kläre die Unterlagen vorher.

  4. Den Zugang für Unversicherte mit einer Versicherung verwechseln

    Der Zugang zu öffentlichen Gesundheitsstrukturen für Unversicherte ist keine Krankenversicherung mit Erstattung. Kläre bei e-EFKA, welche Absicherung du für die Registrierung und für die Zeit danach brauchst.

  5. Police ohne Prüfung abschließen

    Lass dir bestätigen, dass die Police vollumfänglich ist und in Griechenland gilt, und frag die Dienststelle, ob sie sie als Nachweis annimmt.

FAQ

Häufige Fragen zu Griechenland

Muss ich in Griechenland eine eigene Krankenversicherung abschließen?

Das hängt davon ab, ob du dort arbeitest: In Griechenland erbringt die Nationale Organisation für Gesundheitsleistungen (EOPYY) die Sachleistungen bei Krankheit für Versicherte des Einheitlichen Sozialversicherungsträgers (e-EFKA), zu denen Arbeitnehmer, Selbstständige, Landwirte und Seeleute gehören.

Für die Krankenversicherung zuständig ist grundsätzlich das Land, in dem du arbeitest, sonst das Land, in dem du deinen Wohnsitz hast; die Staatsangehörigkeit zählt nicht. Wer als Unionsbürger länger als drei Monate in Griechenland bleibt und nicht arbeitet, braucht ausreichende Mittel und einen vollständigen Krankenversicherungsschutz; Arbeitnehmer und Selbstständige weisen stattdessen ihre Tätigkeit nach. Frag e-EFKA, was für deine Lage vorgesehen ist, und deine Krankenkasse in Deutschland, bis wann dein bisheriger Schutz gilt.

Quellen: [1], [2], [3], [4], [6], [7], [9]

Brauche ich einen Krankenversicherungsnachweis für die Registrierung in Griechenland?

Wer als Unionsbürger länger als drei Monate in Griechenland bleibt und nicht arbeitet, braucht ausreichende Mittel und einen vollständigen Krankenversicherungsschutz; Arbeitnehmer und Selbstständige weisen stattdessen ihre Tätigkeit nach.

Nach Ablauf der ersten drei Monate meldest du dich persönlich bei der zuständigen Polizeibehörde deines Wohnorts zur Registrierung; die Frist darf nach der Richtlinie nicht kürzer als drei Monate ab Ankunft sein. Nach dem Verwaltungsportal genügt grundsätzlich jede private oder öffentliche Krankenversicherung, die in Griechenland oder im Ausland abgeschlossen wurde, sofern sie vollumfänglich ist; die EHIC gilt nur dann als vollständiger Schutz, wenn du den Wohnsitz nicht nach Griechenland verlegst. Frag die Polizeidienststelle, welche Unterlagen sie für deine Lage verlangt, und bewahre die Bestätigung deiner Versicherung für den Termin auf.

Quellen: [6], [7], [9], [8]

Wie ist die Krankenversicherung geregelt, wenn ich mit deutscher Rente nach Griechenland ziehe?

Wer eine Rente nur aus einem anderen Mitgliedstaat bezieht und im Wohnland keinen Anspruch auf Sachleistungen hat, erhält sie im Wohnland auf Kosten des für die Rente zuständigen Trägers; den S1 beantragt man beim Träger des Rentenlandes.

Wer über einen S1 in das griechische System eingebunden ist, braucht eine EU-AMKA; Auskunft zur Registrierung geben e-EFKA und die Abteilung für internationale Beziehungen. Ob e-EFKA den S1 für dich so verarbeitet, klärst du vor dem Umzug mit deiner Krankenkasse und mit e-EFKA. Für Partner gilt: Mitversicherte Angehörige, etwa ein nicht berufstätiger Ehepartner und Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen, haben dieselben Ansprüche wie der Versicherte; für das Aufenthaltsrecht folgen Familienangehörige dem Unionsbürger.

Quellen: [3], [12], [13], [1], [6]

Habe ich in Griechenland Zugang zu Ärzten, wenn ich nicht versichert bin?

Nicht versicherte Unionsbürger mit Aufenthaltsdokumenten haben nach Art. 33 des Gesetzes 4368/2016 Zugang zu den öffentlichen Gesundheitsstrukturen; Voraussetzung ist grundsätzlich eine Sozialversicherungsnummer (AMKA).

Dieser Zugang ersetzt keine Krankenversicherung mit Erstattung. Gelesen ist die Fassung von 2016; ob und wie der Zugang heute für dich gilt, klärst du bei e-EFKA. Der Zugang zu den Sachleistungen bei Krankheit setzt voraus, dass für eine Mindestzahl an Tagen Beiträge gezahlt wurden; ob du als Neuzugezogener sofort Anspruch hast, klärst du bei e-EFKA. Frag außerdem, ob deine Situation unter eine andere Regel fällt.

Quellen: [5], [1]

Gilt meine EHIC, wenn ich nach Griechenland ziehe?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land und nur für öffentliche Anbieter; bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts nennt die EU-Kommission stattdessen das Formular S1.

Ob ein S1 für dich in Frage kommt und bis wann deine Karte bei einem Umzug trägt, klärst du mit deiner Krankenkasse. Wer von seinem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird oder als Selbstständiger dort vorübergehend tätig ist, bleibt im bisherigen Land versichert, wenn die Tätigkeit voraussichtlich höchstens 24 Monate dauert. Frag deinen Arbeitgeber, welche Bescheinigung er für dich beantragt.

Quellen: [10], [11], [3], [12]

Alle 13 Quellen anzeigen Stand 12.10.2026
  1. Europäische Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Your social security rights in Greece (Manuskript abgeschlossen Juli 2026), Kapitel Healthcare und Social assistance amtlich · Manuskript abgeschlossen im Juli 2026 · abgerufen 10.10.2026Broschüre auf Englisch; als PDF gelesen. Sie beschreibt das griechische System für EU-Bürger, ist aber kein Gesetzestext.
  2. Arbeitsministerium der Hellenischen Republik (ypergasias.gov.gr): Insured persons amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026Englisch; ohne Datumsangabe.
  3. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, Art. 11, 12 und 24, konsolidierte Fassung (EUR-Lex) amtlich · konsolidierte Fassung vom 31.07.2019 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung; spätere Änderungen nicht geprüft.
  4. Your Europe (Europäische Kommission): Ihr Krankenversicherungsschutz im Gastland amtlich · Seite, zuletzt überprüft 19.08.2026 · abgerufen 10.10.2026
  5. Gesundheitsministerium der Hellenischen Republik (moh.gov.gr): Gesetz 4368/2016, Art. 33, Gesundheitliche Absicherung Unversicherter und schutzbedürftiger Gruppen (Text auf der Ministeriumsseite) amtlich · PDF-Datei vom 22.06.2016, spätere Änderungen (u. a. Ges. 5078/2023) nicht eingearbeitet · abgerufen 10.10.2026Gesetzestext auf Griechisch in der Fassung von 2016; als PDF gelesen.
  6. Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit, Art. 7 und 8 (EUR-Lex) amtlich · Abruf 11.10.2026, englische Fassung, spätere Änderungen nicht geprüft · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung.
  7. MITOS (Verzeichnis der Verwaltungsdienste der Hellenischen Republik): Certificate of registration for Union citizens residing in Greece as financially inactive persons amtlich · letzte Aktualisierung laut Seite 05.10.2026 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung des Portals; Inhalt über eine Zusammenfassung gelesen.
  8. MITOS: Certificate of registration for citizens of the Union residing in Greece as employees or non-employees amtlich · letzte Änderung laut Seite 31.07.2026 · abgerufen 10.10.2026Englische Fassung des Portals; Inhalt über eine Zusammenfassung gelesen.
  9. Your Europe (Europäische Kommission): Nicht erwerbstätige EU-Bürger und ihre Aufenthaltsrechte amtlich · Seite, zuletzt überprüft 01.07.2026 · abgerufen 10.10.2026
  10. EU-Kommission, GD Beschäftigung, Soziales und Integration: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) amtlich · ohne Datumsangabe · abgerufen 10.10.2026
  11. Your Europe (Europäische Kommission): Gesundheitsversorgung bei vorübergehendem Aufenthalt in einem anderen EU-Land amtlich · Seite, zuletzt überprüft 16.09.2026 · abgerufen 10.10.2026
  12. EOPYY, Nationale Kontaktstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung: Moving to Greece for EU citizens amtlich · Last Update: 23 December 2021 · abgerufen 10.10.2026Englisch; Stand Dezember 2021, Inhalt über eine Zusammenfassung gelesen.
  13. EOPYY, Nationale Kontaktstelle: Accessing health services in Greece for EU citizens amtlich · Last Update: 23 December 2021 · abgerufen 10.10.2026Englisch; Stand Dezember 2021, Inhalt über eine Zusammenfassung gelesen.
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Wer hier schreibt

Tassilo Peter Seitz ist Gesellschafter der Verus Vorsorge GmbH und berät auf Deutsch und Englisch (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Wie wir arbeiten und wie wir verdient werden, steht auf der Seite So arbeiten wir, so verdienen wir.

Von , berät für die Verus Vorsorge GmbH (Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO). Diese Seite ordnet ein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich sind das Gesetz, die Bedingungen deines Vertrags und die zuständigen Stellen.

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